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Beschlagnahmung einer schwarz-weiß-roten Fahne aufgehoben Ein junger Mann feiert den Einzug der
deutschen Mannschaft in das Endspiel der Fußball WM 2002. Mit sich führt er
eine schwarz-weiß-rote Fahne des Kaiserreichs. Mit dem Hinweis, daß andere
Passanten deshalb gewalttätig zu werden drohten, schreitet die Polizei ein:
nicht gegen die Krawallmacher, sondern gegen den jungen Mann und
beschlagnahmt die Fahne. Er will sich das nicht gefallen lassen. Für diesen
Fall sieht die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine sogenannte
Fortsetzungsfeststellungsklage vor. Sie ermöglicht in bestimmten Fällen die
nachträgliche Überprüfung polizeilicher und behördlicher Maßnahmen. Die Entscheidung ist in der führenden juristischen Fachzeitschrift Deutschlands, der NJW, im Heft 9/2006 abgedruckt. |
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| Dr. Björn Clemens, Rechtsanwalt |